Bewerbung
Bewerbungen sind an der Brecht-Schule während des gesamten Schuljahres für alle Klassen möglich.
Für die 1. und 5. Klasse empfehlen wir ein Einreichen des Interessentenbogens ab August des Jahres vor der Einschulung.
Bitte füllen Sie für die Bewerbung den Bewerbungsbogen (s. unten) aus und schicken ihn zusammen mit einem aktuellen Foto, den Zeugnissen (Vorder- und Rückseite), den Ergebnissen des KERMIT aus der 3. Klasse und evtl. Testergebnissen Ihres Kindes an die Schule. Die Unterlagen können Sie digital im pdf-Format oder in Papierform per Post an uns senden. Bewerbungsunterlagen in anderen Formaten können nicht bearbeitet werden. Sie erhalten dann in Kürze von uns eine Rückmeldung.
Weitere Informationen zu den einzelnen Schulzweigen, Zugangsvoraussetzungen, Abschlussmöglichkeiten etc. finden Sie unter Schulformen > Laufbahn.
Sollten Sie Fragen zur Bewerbung haben, kontaktieren Sie sehr gerne unser Sekretariat.
Schulgeld
Für Verträge, die ab dem 01.08.2024 gelten, beträgt das Schulgeld monatlich € 250,-.
Das für alle reduzierte, monatliche Schulgeld im Abendgymnasium beträgt 78,- Euro.
Mit jedem Schulformwechsel kommt ein neues Vertragsverhältnis zustande.
Für alle bestehenden Verträge bleibt das monatliche Schulgeld bei € 200,-.
Bei erstmaligem Vertragsabschluss fällt eine einmalige Gebühr von € 200,- an. Für das Abendgymnasium beträgt diese € 150,-.
Eine Schulgeldreduzierung sowie die Beantragung von Zuschüssen aus dem Bildungspaket sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für weitere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte im Bedarfsfall gern vertraulich an unsere Finanzbuchhaltung.
Das Schulgeld ist aufgrund der staatlichen Genehmigung und Anerkennung mit 30% als Sonderausgabe absetzbar.
Bewerbungsbogen für Grundschule, Gymnasium, Stadtteilschule und Höhere Handelsschule
Interessentenbogen für das Abendgymnasium
Onlinebewerbung für das Abendgymnasium
Unsere Adresse:
info@brecht-schule.hamburg
Brecht-Schule Hamburg GmbH
Norderstraße 163-165
20097 Hamburg
Wir weisen darauf hin, dass das Ausfüllen des Interessentenbogens nicht als Anmeldung gilt.