Abend der offenen Tür:
06.03.2025 ab 18:30 Uhr
Herzlich willkommen!
PRIVATES
ABENDGYMNASIUM
BRECHT
Warum Abitur bei uns?
Gruß der Schulleitung
Herzlich willkommen auf unserer Schulseite!
Wenn Sie Ihr Abitur nacholen möchten oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife, dann sind Sie bei uns absolut richtig.
Wir, Kirstin Steinhagen und Dorothea Schimanski, sind als Schulleitung für Sie da. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und beraten Sie.
Nehmen Sie Ihre Zukunft in die Hand, verbessern Sie Ihre Jobchancen oder studieren Sie, um Ihren Horizont zu erweitern. Sie werden auf jeden Fall gute Gründe haben, zu uns zu kommen.
Frau Steinhagen / Frau Schimanski
Schulleitung des Abendgymnasiums
Abitur oder Fachhochschulreife
Bei uns können Sie das Abitur und/oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife erreichen.
Nur vier Abende!
Bei uns können Sie das Abitur und/oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife erreichen.
Unsere Fächer stellen sich vor
Spanisch
Deutsch
Engagiertes und erfahrenes Kollegium
Gemeinsam statt Einzelkämpfer – Unser Beratungsteam an der Brecht-Schule
Auch können Sie sich bei unserem Sozialpädagoginnen-Team Rat und Unterstützung holen. Egal, ob es um schulische Themen oder um Ihre Lebenssituation geht, hier werden Sie gehört und beraten.
Struktur ist das A und O im Lernen. Auch im Bereich Lerncoaching bieten wir Ihnen Unterstützung. Lassen Sie sich beim Lernen begleiten und lernen Sie richtig Lernen und Strukturieren.
Zusätzlich können Sie sich bei der Berufsorientierung der Arbeitsagentur über Ihre ganz persönlichern Studien- und Ausbildungsmöglichkeiten nach dem Abitur bzw. der Fachhhochschulreife informieren.
Kontakt per Mail.
Zulassungsvoraussetzungen
Um das Abendgymnasium besuchen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mittlerer Schulabschluss (MSA), bzw. Realschulabschluss
- Mindestalter 19 Jahre
- Hauptwohnsitz in Hamburg oder Schleswig Holstein
- Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine zweijährige berufliche Tätigkeit (auch Ausübung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung). Wehrdienst oder Zivildienst sind der Berufstätigkeit gleichgestellt. Zeiten der Familienbetreuung werden angerechnet und Zeiten der Arbeitslosigkeit können mit Genehmigung der zuständigen Behörde auf einen Teil der Berufstätigkeit angerechnet werden.
- Aktuelle berufliche Tätigkeit
Anmeldungen sind ganzjährig möglich!